Impressum / AGB

Name des Unternehmens

Grand Tourismus Service

 

Inhaber

Günay Topcu

 

Anschrift

Barbarossaring 53

55118 Mainz

 

Kontaktinformationen

Telefon: +49 (0) 178 1837936

E-Mail: info@gts-mainz.de

 

Umsatzsteuer-Nr.

26/176/63383

 

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Sämtliche angebotenen Informationen dürfen – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung der Grand Tourismus Service weiterverbreitet oder anderweitig veröffentlicht werden.

 

AGB´s für Beförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Flughafentransfer

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service erbrachten Leistungen für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Flughafentransfer. Mit der Buchung einer Leistung erkennen Sie diese an. Die gültige Fassung der AGB wird im Internet sowie in den Geschäftsräumen von Reiseservice Grand Tourismus Service veröffentlicht und ist jederzeit in unseren Fahrzeugen erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese von Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service schriftlich akzeptiert wurden.


 

§ 2 Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service sind freibleibend, soweit wir uns im Angebot nicht an eine bestimmte Frist binden. 


 

2.2. Der Vertrag kommt mit der mündlichen, der schriftlichen oder der in elektronischer Form abgegebenen Bestellung und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service zustande. Eine E-Mail wird vom Besteller als Bestätigungsschreiben anerkannt. Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service prüft nicht die Richtigkeit einzelner Bestandteile der Bestellung wie Adressen, Abflugs- und Ankunftszeiten. Der Besteller haftet für die Richtigkeit dieser Angaben.


 

2.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Auftrag des Bestellers ab, so liegt dem Besteller ein neues Vertragsangebot vor, welches er binnen von 10 Tagen annehmen kann. Maßgebend ist der Eingang der Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service


 

§ 3 Leistung

3.1. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service zur Durchführung der vereinbarten Beförderung. Für die Erfüllung der Leistung können Subunternehmer eingesetzt werden. Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeuges besteht nicht. 


 

3.2. Beim Flughafentransfer gilt grundsätzlich ein Zustieg als vereinbart. Weitere Zustiege bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden zusätzlich berechnet.


 

3.3. In den vereinbarten Preisen ist die Beförderung von einem Gepäckstück bis max. 25 kg und ein Handgepäck pro Person inklusive. Darüber hinaus gehende Gepäckstücke müssen vorher angemeldet werden. Für die Beförderung wird ein Zuschlag erhoben. Die Beförderung wird nur mit unserer Bestätigung garantiert.


 

3.4. Für Kinder halten wir die erforderlichen Sicherungssysteme bereit. Eine Anmeldung mit Angaben zur Kindesgröße und zum Gewicht ist zwingend erforderlich.


 

3.5. Der Zeitpunkt der Abholung wird bis 3 Tage vor Leistungsbeginn durch Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service festgelegt, soweit dies nicht bereits bei Vertragsschluss erfolgte. Maßgebend sind die vom Besteller angegebenen Ankunftszeiten. Wünscht der Besteller andere als von uns vorgegebene Abfahrtzeiten, bzw. verspätet sich die Abfahrt durch Verschulden des Bestellers, so haften wir nicht für dadurch entstehende Verspätungen in der Ankunft. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch falsche Angaben bei Vertragsabschluss entstehen sowie für Verspätungen infolge von Verkehrsstaus, extremen Witterungsverhältnissen, Fluglotsenstreiks und höherer Gewalt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von T Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service.


 

§ 4 Preise und Zahlungen

4.1. Es gelten der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis und die vereinbarte Zahlweise. Bei Barzahlung wird bei der Hinfahrt der komplette Preis für die Hin- und Rückfahrt fällig. Siehe auch Preisliste


 

4.2. Mehrkosten, die aufgrund von Änderungswünschen durch den Besteller während der Fahrt auftreten und nicht vereinbart wurden, werden zusätzlich berechnet. 


 

4.3. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig.


 

§ 5 Rücktritt

5.1. Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service erhebt danach folgende pauschale Stornierungsgebühren: bis 3 Tage vor Auftragsbeginn: 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr bis 24 h vor Auftragsbeginn: 30 % vom vereinbarten Preis danach 60 % vom vereinbarten Preis, soweit das Fahrzeug den Betriebshof noch nicht verlassen hat. 100% vom vereinbarten Preis, soweit das Fahrzeug den Betriebshof verlassen hat. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung am Betriebssitz von Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service.


 

5.2. Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service kann vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat. Der Besteller hat in diesem Fall nur Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen mit der Buchung.


 

5.3. Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service kann den Vertrag auch nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistungen durch höhere Gewalt, oder durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, Behinderungen durch Staatsorgane, Straßenblockaden oder Streiks und Arbeitsniederlegungen, die nicht durch ihn zu vertreten sind oder durch den Besteller oder seiner mitreisenden Personen verursacht werden. Für die erbrachte Leistung steht Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service der vereinbarte Preis auch anteilig zu.


 

§ 6 Haftung

6.1. Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service haftet auf der Grundlage des § 23 Personenbeförderungsgesetz für Sachschäden soweit der Sachschaden 1000 EUR nicht übersteigt, es sei denn, der Sachschaden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen, die Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service zu vertreten hat.


 

6.2. Die vertragliche Haftung von Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf dreifachen Beförderungspreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


 

6.3. Der Kunde hat seine Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erfüllung innerhalb eines Monates nach Durchführung der Leistung zu stellen.


 

§ 7 Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Mietwagenverkehr Grand Tourismus Service.


 

§ 8 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages wie auch dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages und der AGB zur Folge. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir erklären ebenso unsere Bereitschaft dazu.

 

Mainz, 08.02.2024

Grand Tourismus Service

Mietwagenverkehr / Personenbeförderung

Inh. Günay Topcu

Barbarossaring 53

55118 Mainz

Tel.: 0178 1837936

E-Mail: guenay.topcu@gts-mainz.de

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